Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebotsinhalt
In dieses Angebot habe ich alle gewünschten und ersichtlichen Arbeiten bzw Materialien aufgeführt.
Sollten dennoch unvorhergesehene Arbeiten oder baulich bedingte Änderungen auftreten, werden diese im Voraus mit Ihnen abgesprochen und nach tatsächlichem Mehraufwand (Material und Stunden) abgerechnet.
Bei Materialauszügen aus Plänen können Längen, Stückzahlen, Flächen etc. geschätzt sein und werden in diesem Fall nach abschließendem Aufmaß abgerechnet.
Es wird keine Garantie auf Vollständigkeit und / oder Irrtümer im Angebot gegeben.

Wartungsfugen
Silikonfugen sind Wartungsfugen, die jährlich durch eine geeignet geschulte Fachkraft zu prüfen sind.
Fugenarbeiten werden entweder vom zuständigen Fliesenleger oder einem separat bestellten Fugentechniker ausgeführt.

Angebotsgültigkeit
Das Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen.
Es gelten die rechtlichen Bestimmungen des BGB.
Grundlage unserer Arbeiten ist die VOB in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Richtpreisangebot bezeichnet ein nicht verbindliches Angebot, bei dem der angegebene Preis eine unverbindliche Einschätzung für die zu erwartenden Kosten darstellt.

Bei Erteilung des Auftrages
Lassen sie mir bitte eine unterschriebene Kopie des Angebotes oder eine Bestätigung per E-Mail zukommen.

Arbeitszeit
Die im Angebot aufgeführten Stunden sind Schätzwerte und können aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, vor Ort nachträglich besprochenen Änderung und / oder Zusatzarbeiten, deutlich abweichen.
Die in der Rechnung aufgeführten Stunden sind alle Zeiten welche für Abbruch, Montage, Beratung, Baubegleitung, Vor- / Nachbereitung jeglicher Art, Fahrten zu und von der Baustelle, Entsorgung von Müll und Bauschutt, Beschaffung von Material etc. benötigt wurden.
Stundenlohn
55 € = Helfer
62,5 € = Geselle
69,5 € = Meister
85 € = Kundendienst, Wartung und Kleinreparaturen
Notdiensteinsatz je Stunde
Mo-Fr ab 18 Uhr und Samstag = 95 €
Sonn- u. Feiertag 135 €

Material
Wird das Installations -, Montage – und Befestigungsmaterial, Einrichtungsgegenstände, Armaturen etc. durch den/die Bauherr/in, Auftraggeber/in, Großhandel etc. gestellt, wird bei und nach der Montage, Verarbeitung ausnahmslos und grundsätzlich keine Gewährleistung auf Systemkonformität, Funktion und Mängel seitens des gelieferten Materials übernommen.
Des Weiteren ist der / die Person / Organisation / Unternehmen in Eigenverantwortung zuständig, um etwaige Mängel- und Garantieansprüche seitens des Herstellers durchzusetzen.

Fahrzeugpauschale für An- und Abfahrt
Wird berechnet ab einer Entfernung von 5 KM je Strecke.
Berechnet wird eine Fahrstrecke zu 1,15€ je KM
Die KFZ-Pauschale beinhaltet nicht die Fahrzeiten, Sie dient ausschließlich zur Kostendeckung des Fahrzeugs.

Preisänderung / Preisanpassung
Sollten im Zeitraum der Angebotsstellung, über Ausführung, bis hin zur Erstellung der Rechnung Preisänderungen seitens des Materialeinkaufs entstehen, behalte ich mir das Recht vor diese an Sie weiter zu reichen.

Gemeinkostenpauschale / Baustelleneinrichtung
Steht als Überbegriff für die benötigten Verbrauchsmaterialien (wie Bohrer, Müllsäcke, Trennscheiben, Sägeblätter), PSA (persönliche Schutzausrüstung Maske, Schutzbrille, Handschuhe) Maschinenabnutzung, KFZ (wenn nicht gesondert aufgeführt) und wird pauschal abgerechnet. Sollte sich das Auftragsvolumen durch Sonderwünsche / Zusatzarbeiten etc. mehren, wird auch die Pauschale der Baustelleneinrichtung angepasst.

Zahlungsplan mit Bezug auf das Angebot oder den Auftrag
Pauschal :- Auftragsbestätigung Abschlagszahlung Nr.1: 30%
– Auftragsbeginn / Materiallieferung Abschlagszahlung Nr.2: 40%
– Abschluss der Installationsarbeiten : 20%
Gesamtauflistung in der Schlussrechnung: 10%
Materiallieferungen ohne Montage werden vor Auslieferung in vollem Umfang abgerechnet und erst nach Bezahleingang ausgeliefert.
Ist keine Sonderregelung vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen (Sonn- und Feiertage inbegriffen) und ohne Abzug zu begleichen!

Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht beginnt mit Unterschrift des Angebotes.
Die Widerrufsfrist endet nach 14 Tagen oder aber mit Beginn der Baumaßnahmen – Materiallieferung.
Während der Frist kann ohne Angabe von Gründen Widerrufen werden.
Ihren Widerruf richten Sie bitte an die Firma Frank Seidler – Sanitär Heizung Lüftung , Brahmsweg 33, 73257 Köngen oder per E-Mail an info@frankseidler.de.
Im voraus bestellte Einrichtungsgegenstände und Materialien, welche speziell für die im Angebot aufgeführten und vom Kunden gewünschten Maßnahmen benötigt werden, Materialien welche vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen sind und vorbereitende Arbeitsmaßnahmen (in Form von Arbeitsstunden zu je 95 €), müssen bei Widerruf in vollem Umfang vergütet werden.

Angebotserstellung und nachträgliche Änderungen
Bei Angeboten mit großen Rechercheaufwand und Umfang berechnen wir eine Unkostenpauschale von 150€ + Mwst
Der entstehende Mehraufwand bei Änderungen des Angebots wird pauschal mit 150 € + Mwst in Rechnung gestellt und bei Auftragserteilung (einmalig) in der Schlussrechnung gutgeschrieben.

Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO
Daten des Verantwortlichen sowie dessen Umgang mit personenbezogenen Daten
Die Firma Frank Seidler – Sanitär Heizung Lüftung, Brahmsweg 33 , 73257 Köngen erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, um vorvertragliche, vertragliche und nachvertragliche Pflichten zu erfüllen sowie zur direkten Ansprache an Sie.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1b DSGVO und bedarf in diesem Rahmen nicht Ihrer Einwilligung. Hiermit möchten wir implizit unserer Informationspflicht nachkommen.
Von uns genutzte Daten: Vorname, Name, Firmenname, Adresse, Baustelle, E-Mail, Telefon, Fax.
Die Löschung erfolgt sobald die Dateien für uns nicht mehr erforderlich sind. Hierbei werden gesetzliche Verjährungsfristen und steuerliche Aufberwahrungspflichten berücksichtigt.

Datenweitergabe an Dritte:
Falls die Datenweitergabe nach Art 6 Abs. 1b) DSVGO für die Abwicklung des Vertrages mit Ihnen unbedingt erforderlich ist, dürfen die personenbezogenen Daten an zwangsläufig beteiligte Dritte weitergegeben werden. Hierzu gehören z.B. Baustofflieferanten, Architekten, Subunternhemer, Steuerberater etc.

Verwendung von Bildmaterial
Die während der Bauphase aufgenommene Bilder und Videos können für Werbungszwecke, z.B. auf Social Media Plattformen jeglicher Art und der Homepage etc., verwendet werden.

Rechte des Auftraggebers:
Sie können der Datenverwendung zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit widersprechen. Auch haben sie das Recht Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten und diese ggf. zu berichtigen oder bei Unzulässigkeit löschen zu lassen. Zudem besitzen Sie das Recht auf Verarbeitungseinschränkung, Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Ihren Widerruf richten Sie bitte an die Firma Frank Seidler – Sanitär Heizung Lüftung , Brahmsweg 33, 73257 Köngen oder per E-Mail an info@frankseidler.de.

Höhere Gewalt (Force-Majeure)
Der Verkäufer haftet nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung. Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen. Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist der Verkäufer zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

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Samstag:
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